Basisdokumente der SRO PolyReg
Gesetze und Verordnungen
Formulare
Ausbildung durch die SRO PolyRegDie Ausbildung der Finanzintermediäre ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung des GwG. Die Mitglieder der SRO PolyReg und ihre mit Belangen der Finanzintermediation befassten Mitarbeiter sind aufgrund von §60 des Reglements verpflichtet, vorerst eine Grundschulung und alsdann eine jährliche Weiterbildung zu absolvieren. Sie erhalten keine persönliche Aufforderung, sondern sind eingeladen, sich und Ihre Mitarbeiter von sich aus zum entsprechenden Kurs gemäss Ausbildungsprogramm 2019 anzumelden.Inaktive Mitglieder sind von der Weiterbildungspflicht dispensiert, solange sie keine berufsmässige Tätigkeit ausüben. |