Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisationen
PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
 
Basisdokumente der SRO PolyReg
Gesetze und Verordnungen
Formulare

Mitgliedschaft in der SRO PolyReg

Die Mitgliedschaft in der SRO PolyReg steht gemäss unseren Statuten jeder natürlichen und juristischen Person offen, welche Dienstleistungen im Finanzbereich erbringt und ihren Sitz, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte in der Schweiz hat und im Inland als Finanzintermediär gemäss Art. 2 Abs. 3 lit. a.-g. GwG auftritt.

Mitglieder müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Das Mitglied selbst, die mit der Verwaltung und Geschäftsführung betrauten Personen und alle Mitarbeiter, die für das Mitglied auf dem Gebiete der Finanzintermediation Funktionen wahrnehmen, geniessen einen guten Ruf in bezug auf ihre Tätigkeit als Finanzintermediäre und bieten Gewähr für die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem GwG und dem Reglement.
  2. Das Mitglied verpflichtet sich, seine Tätigkeit jederzeit nach Massgabe des Zweckartikels der Statuten auszuüben.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, jederzeit die durch das GwG, die Weisungen der Kontrollstelle und das Reglement nach Art. 25 GWG sich ergebenden Pflichten einzuhalten.

Anträge auf Aufnahme in den Verein können mittels des herunterladbaren Antragsformulars an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Sie sind rechtsgültig unterzeichnet der Geschäftsstelle einzureichen.

Für die Meldung von Mutationen bei bestehender Mitgliedschaft steht Ihnen ein Formular Mutationsmeldung zur Verfügung.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erlangung der Vereinsmitgliedschaft oder der Rechte und Pflichten der Mitglieder konsultieren Sie bitte unsere Broschüre «Häufig gestellte Fragen».