Basisdokumente der SRO PolyReg
Gesetze und Verordnungen
Formulare
Meldung von MutationenPolyReg Mitglieder haben Änderungen der Voraussetzungen, die zur Erlangung ihrer Mitgliedschaft geführt haben, von sich aus ohne Verzug dem Geschäftsführer zu melden (§8 Abs. 2 der Statuten). Dies umfasst die Änderung aller im Anmeldeformular verlangten Angaben.
Diese Meldepflicht betrifft insbesondere:
Meldungen von Mutationen sind durch die entsprechenden Beilagen analog zu den im Aufnahmeformular verlangten Angaben zu belegen (Bsp. neuer Handelsregisterauszug, Vollmacht und Auskunftsauftrag / persönliche Erklärung neuer GwG-Organe, beglaubigte Passkopie und Strafregisterauszug etc.). Für die Meldung von Mutationen steht Ihnen das Formular Mutationsmeldung zur Verfügung. |