Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisationen
PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein
 
Basisdokumente der SRO PolyReg
Gesetze und Verordnungen
Formulare

Schiedsgericht der SRO PolyReg

Die Statuten der SRO PolyReg sehen in §35 ff. für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ein schiedsgerichtliches Verfahren vor. Dadurch wird den Mitgliedern insbesondere gegenüber allen Verfügungen des Vorstands oder bei Sanktionsverfahren ein rascher und kostengünstiger Rechtsschutz eröffnet. Das PolyReg Schiedsgericht wird durch Auslosung aus einer permanenten Schiedsrichterliste gebildet. Anfragen und alle Eingaben an das Schiedsgericht sind zu richten an:

Dr. iur. Georg Lechleiter
Sekretär des Schiedsgerichts PolyReg
Delphinstrasse 5
8008 Zürich
(Telefon: 044 251 80 10)

Das PolyReg Schiedsgericht wendet die zürcherischen Zivilprozessgesetze, namentlich also das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung sinngemäss als Schiedsordnung an, soweit sich das Verfahren nicht aus den Statuten selbst ergibt. Diese Erlasse werden wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die Mitglieder auf dieser Webseite im Volltext publiziert. Hingegen findet das Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit keine Anwendung, soweit das Schiedsgericht in Sanktionsfällen als öffentlichrechtliches Schiedsgericht geurteilt hat (vgl. ZR 104 Nr. 47).