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MiFID: EG-Richtlinie über Märkte für FinanzinstrumenteDie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der EU zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Von der ursprünglich teils unpräzisen und teils falschen deutschen Übersetzung der Richtlinie gibt es aufgrund der Berichtigung vom 16. Februar 2005 eine konsolidierte Fassung.Die Richtlinie wendet sich an die Mitgliedstaaten, welche sie im nationalen Recht umzusetzen haben. Sie enthält über 70 Artikel, die auf eine Vielzahl verschiedener Finanzdienstleister einen erheblichen Einfluss haben werden. Wesentliche Inhalte von MiFID sind unter anderem:
Die vollständige Inkraftsetzung des Regelwerks ist für den 1. November 2007 vorgesehen. Bis dann haben die Unternehmen Zeit, die Vorschriften umzusetzen. Die Durchführungsverordnung Nr. 1287/2006 regelt unter anderem für Wertpapierfirmen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten von Geschäften, enthält Konkretisierungen zur Markttransparenz und zur Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel. Diese Verordnung ist, im Gegensatz zur Richtlinie, direkt anwendbar. Für schweizerische Finanzintermediäre hat MiFID grosse Auswirkungen, sofern sie im europäischen Ausland Zweigniederlassungen unterhalten oder dort eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben. Es ist zu erwarten, dass diese analog den gleichen Standards unterworfen werden, um eine Besserstellung der Mitbewerber aus Drittstaaten zu vermeiden. |