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Die SRO PolyReg ersucht alle Mitglieder, Ihre Kundenbeziehungen nach
Massgabe des nachstehend wiedergegebenen Informationsschreibens Nr. 12 der
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kontrollstelle) zu
überprüfen. Transaktionen, welche ganz oder teilweise über nicht-kooperative
Länder abgewickelt werden oder in welche natürliche oder juristische
Personen aus diesen Ländern involviert sind, unterstehen der besonderen
Abklärungspflicht gemäss Art. 6 GwG.
Eidgenössische Finanzverwaltung
Administration fédérale des finances
Amministrazione federale delle finanze
Administraziun federala da finanzas
Swiss Federal Finance Administration
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Bern, 6. August 2001
Tel 031/ 323 39 94
Fax 031/ 323 52 61
E-Mail gwginfo@efv.admin.ch
Unser Zeichen 355.7/kme
Betrifft: Informationsschreiben Nr. 12
Nicht-kooperative Länder gemäss Bericht der Financial Action
Task Force (FATF) vom 22. Juni 2001
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 22. Juni 2001 hat die Financial Action Task Force der G-7 (FATF/GAFI)
ihren aktuellen Bericht über die nicht-kooperativen Länder veröffentlicht.
Wir fügen eine Kopie dieses Berichts in englischer Sprache diesem Schreiben
als Anhang bei.
Ziffer 88 des Berichts enthält eine Liste mit den Namen der
nicht-kooperativen Länder. In diesem Sinn weisen wir Sie insbesondere auf
die in Ziffer 89 des Berichts enthaltene Warnung hin und unterstreichen,
dass Transaktionen, welche ganz oder teilweise über nicht-kooperative Länder
abgewickelt werden oder in welche natürliche oder juristische Personen aus
diesen Ländern involviert sind, der besonderen Abklärungspflicht gemäss Art.
6 GwG unterstehen.
Die Liste von Juni 2000 enthielt 15 Namen (siehe den Bericht der FATF vom
22. Juni 2000, Anhang zum Infoschreiben Nr. 9 vom 5. Juli 2000). Vier
Länder wurden von der Liste vom 22. Juni 2001 entfernt (Bahamas, Caiman
Inseln, Liechtenstein und Panama) und sechs weitere wurden hinzugefügt
(Ägypten, Guatemala, Ungarn, Indonesien, Myanmar und Nigeria). Seit dem 22.
Juni 2001 befinden sich auf der Liste die folgenden 17 Länder: Cook Inseln;
Dominikanische Republik; Ägypten; Guatemala; Ungarn; Indonesien; Israel;
Libanon; Marshall Inseln; Myanmar; Nauru; Nigeria; Niue; Philippinen;
Russland; St. Kitts und Nevis; wie auch St. Vincent und Grenadines.
Wir bitten Sie, die Ihrer Selbstregulierungsorganisation angeschlossenen
Finanzintermediäre entsprechend zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen
EIDG. FINANZVERWALTUNG
Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Armand Meyer
Leiter der Kontrollstelle a.i.
Beilage: Bericht der FATF vom 22. Juni 2001
Der Bericht der FATF vom 22. Juni 2001 ist abrufbar unter folgender
Internet Adresse: www.oecd.org/fatf/pdf/NCCT2001_fr.pdf (französisch) und
www.oecd.org/fatf/pdf/NCCT2001_en.pdf (englisch).
Kopie an: Herrn Peter Siegenthaler, Direktor, Eidg. Finanzverwaltung
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