Sanktionen des BundesratesDer Bundesrat hat auf dem Verordnungswege gegen verschiedene Länder Sanktionen angeordnet. Diese Sanktionen richten sich teilweise auch gegen Organisationen und Einzelpersonen und schliessen eine Meldepflicht an das SECO und eine dauernde Sperre von Vermögenswerten mit ein. Die jeweils gültigen Sanktionsverordnungen bestehen unabhängig von den Pflichten aus dem GwG.Der aktuelle Stand ist auf der Homepage des SECO abrufbar. Links zu den einzelnen Sanktionen finden Sie ausserdem in unserer Linkliste unter Gesetze und Verordnungen. Bezüglich der Massnahmen gegen Zimbabwe beachten Sie bitte das Informationsschreiben Nr. 22 der Kontrollstelle. Die Liste der betroffenen Personen wurde zuletzt am 25. August 2005 angepasst. Weitere Sanktionen richten sich gegen diverse Länder und Organisationen, namentlich Al-Qaida, die Taliban, Irak, bestimmte Personen aus der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien, Liberia, Myanmar, Sierra Leone, Côte d'Ivoire, Sudan, Demokratische Republik Kongo, Usbekistan, Belarus, Nordkorea, Libanon, Iran und gegen Personen im Zusammenhang mit dem Attentat auf Rafik Hariri. Die Sanktionen gegen den Irak wurden in Übereinstimmung mit Resolution 1483 (2003) des UNO Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 teilweise aufgehoben und geändert. Die Kontrollstelle informierte darüber am 2. Juli 2003 mit Informationsschreiben Nr. 29. |