01. Januar 2020

Neues Reglement in der Fassung vom 20. September 2019.

Das geänderte Reglement tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Es enthält zahlreiche Anpassungen an die GwV-FINMA. Die Mitglieder werden gebeten, die Neuerungen in §2, §3 Abs. 2 Buchstabe f, §4, §14 Abs. 2 Buchstabe a sowie Abs. 4 und 6, §16 Abs. 2, §19 Abs. 1 Buchstabe c, §31 Buchstabe e, §32, §33 Abs. 1 Buchstabe c und Abs. 2, §40 Abs. 3, §41 Abs. 2 und 3, §41bis (neu), §43, §51 Abs. 3, §54, §55 Abs. 2 und §§60–63 zu beachten. Ferner wurde §3 der Statuten an die gesetzliche Regelung von Art. 14 GwG angepasst. Weitere Änderungen der Statuten betreffen das Schiedsverfahren in §36 Abs. 5 Alinea 5, §38 Abs. 2, Abs. 5 und Abs. 7.

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