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Sucheingabe löschenDie Ausbildung der Finanzintermediäre ist entscheidend für die Erlangung aktueller GwG-Kenntnisse und für die korrekte Umsetzung der Sorgfalts- und Vereinspflichten.
Von der einmaligen Grundschulungspflicht sind alle operativ tätigen Organe sowie alle mit GwG-relevanten Aufgaben betrauten Mitarbeiter betroffen. Dabei liegt es in der Verantwortung des Mitglieds, sämtliche neu eintretenden Mitarbeiter innert 6 Monaten ab Eintritt für eine Grundschulung anzumelden.