Vereinspflichten

Nebst den Sorgfalts- und Meldepflichten, die Sie als Finanzintermediär gemäss GwG und Reglement der SRO PolyReg wahrnehmen müssen, unterstehen Mitglieder der SRO PolyReg einer Schulungspflicht gemäss Art. 8 GwG und haben zusätzliche Vereinspflichten wie bspw. die Mutationsmeldepflicht einzuhalten. Die einzelnen Pflichten sind im Reglement und den Statuten der SRO PolyReg geregelt und sind zwecks Beibehaltung der Mitgliedschaft einzuhalten.

Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft unterstehen die Finanzintermediäre einer umfassenden Mutationsmeldepflicht und haben der SRO sämtliche Änderungen der Voraussetzungen, die zur Erlangung ihrer Mitgliedschaft geführt haben, von sich aus ohne Verzug zu melden. Mutationen sind ausschliesslich mittels Mutationsmeldeformular zu melden.

Die Mutationsmeldepflicht betrifft u.a.:

  • Adressänderung und Sitzverlegung
  • Umfirmierung, Änderung der Rechtsform, Fusionen, Liquidation
  • Änderung der Beteiligungsverhältnisse
  • Personelle Wechsel von Organen und GwG-Verantwortlichen
  • Wechsel der Angestellten mit GwG-relevanten Funktionen
  • Einleitung eines Verwaltungs- oder Strafverfahrens gegen eine Person oder das Mitglied
  • Aufnahme einer neuen bisher nicht gemeldeten Tätigkeit
  • Eingang von Betreibungsbegehren gegen das Mitglied

Darüber hinaus sind die Mitglieder gegenüber der SRO PolyReg uneingeschränkt auskunftspflichtig in Bezug auf alle GwG-relevanten Tatsachen und Vorgänge.

Schliesslich trifft die Mitglieder eine Mitwirkungspflicht, namentlich bei den regelmässigen GwG-Prüfungen, aber auch in punkto ständiger Erreichbarkeit sowie Befolgung von Weisungen der SRO PolyReg.

Mitglied werden Kontakt