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Sucheingabe löschenDie Mitgliedschaft im Verein steht gemäss Statuten jeder natürlichen und juristischen Person offen, welche sich als Finanzintermediär nach Artikel 2 Abs. 2 Bst. bbis oder Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen muss und die Voraussetzungen nach Artikel 14 Abs. 2 GwG erfüllt. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist im Einklang mit §3 Abs. 2 der Statuten möglich.
Mitglieder müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Anträge um Aufnahme in den Verein können mittels rechtsgültig unterzeichnetem Aufnahmegesuch an die Geschäftsstelle gerichtet werden.