Sanktionslisten

Sanktionen des Bundesrates

Der Bundesrat hat auf dem Verordnungswege gestützt auf das Embargogesetz gegen verschiedene Länder Sanktionen angeordnet. Der Vollzug liegt beim SECO. Diese Sanktionen richten sich teilweise auch gegen Organisationen und Einzelpersonen und schliessen eine Meldepflicht an das SECO und eine dauernde Sperre von Vermögenswerten mit ein. Die jeweils gültigen Sanktionsverordnungen bestehen unabhängig von den Pflichten aus dem GwG. Der aktuelle Stand ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

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Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei MROS

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 sind Verdachtsmeldungen über die elektronische Plattform goAML der Meldestelle einzureichen. Dies erfordert eine vorgängige Registrierung.

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