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Sucheingabe löschenDie Statuten der SRO PolyReg sehen in §35 ff. für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ein schiedsgerichtliches Verfahren vor. Dadurch wird den Mitgliedern insbesondere gegenüber allen Verfügungen des Vorstands oder bei Sanktionsverfahren ein rascher und kostengünstiger Rechtsschutz eröffnet. Das PolyReg Schiedsgericht wird durch Auslosung aus einer permanenten Schiedsrichterliste gebildet. Anfragen und alle Eingaben an das Schiedsgericht sind zu richten an:
RAin Dr. Claudia V. Brunner
Binzallee 4
8055 Zürich
Das PolyReg Schiedsgericht wendet die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) sinngemäss als Schiedsordnung an, soweit sich das Verfahren nicht aus den Statuten selbst ergibt.