Registrierungspflicht

Seit Januar 2021 müssen sich Kundenberater/innen in ein Beraterregister gemäss FIDLEG eintragen lassen, um ihre Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten anbieten zu dürfen. Die Registrierungspflicht gilt insbesondere auch für Robo-Advisor und Neo-Broker.

Beispiele

  • Personen, die Anlageberatung anbieten (ohne Vollmacht zur Ausführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten im Namen ihrer Kunden), müssen sich registrieren lassen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Namen handeln oder ob sie für ein Unternehmen arbeiten, das in der Schweiz nicht der Aufsicht untersteht.
  • Personen, die eine direkt an bestimmte Kunden (Endkunden) gerichtete Tätigkeit ausüben die speziell auf den Erwerb oder die Veräusserung jeglicher Art von Finanzinstrumenten (z.B. kollektive Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte) abzielt, müssen sich registrieren lassen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Namen handeln oder ob sie für einen Vertreiber von Finanzinstrumenten arbeiten, der nicht der Aufsicht untersteht.
  • Für Robo-Advisors kann als Substitut für die juristische Person die für die Finanzdienstleistung bzw. Vermögensallokation verantwortliche natürliche Person registriert werden.
  • Für Neo-Broker kann diejenige natürliche Person eingetragen werden, welche die Abwicklung der Transaktionen vorrangig prägt und das Wissen zur Einhaltung der Verhaltenspflichten nach FIDLEG mitbringt. Ist diese Person nicht bestimmbar bzw. hat das Institut keine Person angestellt, die sich vorwiegend mit der Finanzdienstleistung und den zugehörigen Verhaltenspflichten nach FIDLEG auskennt, könnte analog dem Zivilrecht das oberste Leitungsorgan (bspw. CEO oder VRP) als Substitut dienen und entsprechend eingetragen werden.

Voraussetzungen für Registrierung

Um als Kundeberater/in in ein Beraterregister eingetragen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Absolvierung von Aus- oder Weiterbildungen nach Art. 6 FIDLEG
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder anderer finanziellen Sicherheiten
  • Anschluss an Ombudsstelle (sofern Privatkunden betreut werden)
  • Erfüllung der Gewährsanforderungen

Weitere Informationen sind den FAQ’s auf der Webseite des Beraterregisters RegFix zu entnehmen.

Mitglied werden Kontakt