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Sucheingabe löschenSeit Januar 2021 müssen sich Kundenberater/innen in ein Beraterregister gemäss FIDLEG eintragen lassen, um ihre Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten anbieten zu dürfen. Die Registrierungspflicht gilt insbesondere auch für Robo-Advisor und Neo-Broker.
Um als Kundeberater/in in ein Beraterregister eingetragen werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Weitere Informationen sind den FAQ’s auf der Webseite des Beraterregisters RegFix zu entnehmen.