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Sucheingabe löschenPolyReg erhebt für die Prüfung des Beitrittsgesuchs eine Aufnahmegebühr, die im Sinne einer Prüfgebühr auch dann geschuldet ist, wenn das Aufnahmegesuch abgewiesen werden muss oder wenn darauf nicht eingetreten werden kann.
Jedes Mitglied bezahlt pro Kalenderjahr einen Jahresbeitrag, der nach der Anzahl im Betrieb tätiger Personen mit GwG-relevanten Funktionen bemessen wird. Die Jahresgebühr wurde per 1.1.2024 angepasst und trägt der Aufsichtsabgabe Rechnung. Der minimale Jahresbeitrag beträgt für kleine Betriebe in der Regel Fr. 1800.— (reduzierter Beitrag von Fr. 1400.— für Finanzintermediäre ohne mehrheitlich GwG-relevante Tätigkeit; inaktive Mitglieder zahlen Fr. 950.— pro Jahr). Für die Betriebsgrösse IV legt der Vorstand die Aufnahme- und Jahresgebühr in Absprache mit dem Mitglied fest. Diese darf aber nicht tiefer sein als für Mitglieder der Betriebsgrösse III.
Betriebsgrösse | Voller Beitrag (in CHF) | Reduzierter Beitrag (in CHF) | ||
Aufnahme | Jahresbeitrag | Aufnahme | Jahresbeitrag | |
I (1-3 Personen) | 1600 | 1800 | 1200 | 1400 |
II (4-8 Personen) | 2600 | 3000 | 2000 | 2500 |
III (9-27 Personen) | 5000 | 5800 | 4000 | 4500 |
IV (28+ Personen) | ≥12000 | ≥15000 | ≥10000 | ≥12000 |
Alle Einzelheiten ergeben sich aus der vom Vorstand zu erlassenden Beitragsskala.
Die Mitgliedschaft in der SRO PolyReg verpflichtet zum Besuch von obligatorischen Ausbildungsveranstaltungen. Die eintägige Grundausbildung wird zum Preise von Fr. 650.— (je inkl. Verpflegung und Kursunterlagen) angeboten, der jährliche halbtägige Weiterbildungskurs zu Fr. 450.— (je inkl. Verpflegung und Kursunterlagen).
Jedes Mitglied wird in der Regel jährlich revidiert. Die Revisionskosten für die bei PolyReg akkreditierten Revisoren betragen Fr. 250.— pro Std. Ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Prüfungsaufschubs (vgl. Reglement §51).