Das revidierte Reglement der SRO PolyReg wurde seitens der FINMA mit Verfügung vom 16. Januar 2025 genehmigt und tritt per 1. März 2025 in Kraft.
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Sucheingabe löschenDie SRO PolyReg ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes (GwG) und beaufsichtigt die als Vereinsmitglieder angeschlossenen Finanzintermediäre gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG.
Der Verein nimmt nach Massgabe seines Reglements und Aufsichtskonzepts die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber seinen Mitgliedern wahr und untersteht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA.