GwG Weiterbildungskurs

Die jährliche Weiterbildungspflicht wird über sogenannte Weiterbildungskurse (WK) gewährleistet. Der Weiterbildungskurs dauert einen halben Tag und widmet sich hauptsächlich den für Finanzintermediäre relevanten finanzmarktrechtlichen Entwicklungen. Zudem werden SRO-interne Belange aufgefrischt und vertieft. Die Unterlagen aus dem Grundkurs bilden die Basis für den Weiterbildungskurs, werden aber im Rahmen des WK ergänzt und aktualisiert.

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