01. April 2021

Das geänderte Reglement tritt am 1. April 2021 in Kraft und übernimmt in erster Linie Neuerungen, die sich aus der per 1. Januar 2021 revidierten GwV-FINMA ergeben (unter anderem ein neuer Schwellwenwert von Fr. 1'000 für die Identifikation von Kunden bei Transaktionen mit virtuellen Währungen). Die Mitglieder werden gebeten, die Änderungen in §8,§14,§§19-20,§§32-33,§37,§39bis,§41 und §65 zu beachten.

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